Liebe Leute!


Um auch weiterhin gegen den Verlust fluglärmfreier Zeit wirken


zu können, haben wir von der Möglichkeit gebrauch gemacht, gegen den aktuellen


UVP-Bescheid 3. Piste zu berufen.


Im online gestellten Schriftstück haben wir die Namender im Berufungsschreiben


genannten Arbeitnehmer anonymisiert, denn in der Sache geht es nicht um die


agierenden Personen sondern um die „vom Flughafen“ ausgegebenen Anweisungen.


Zum Berufungsschreiben bitte:


Hier klicken.