BI Lärmschutz Großgemeinde Groß-Enzersdorf

www.fliegeralarm.org

 

Adolf Obrist

obrist.oberhausen@aon.at

 

Wir haben einige Bedenken zu den im Verfahren verwendeten Unterlagen.

Die Ergebnisse der Fluglärmmessungen sind in keinster Weise wirklichkeitsgerecht!

Egal ob von einer stationären Messstelle oder von einer mobilen Messung herstammend, dass Resultat ist stets in etwa folgendes:

Unabhängig von Tag-, Abend- oder Nachtabschnitt heißt es z.B.:

                                      LEQ

Gesamt Flugverkehr    38,5

Fremdgeräusch           54,5

Gesamt                         54,6

 

Der Unterschied ist immer nur ein paar Zehntel und die Fremdgeräusche sind stets lauter als der Fluglärm.

Das heißt also, am Ort der Messung,  hat während eines bestimmten Zeitabschnittes ein Lärmpegel von gemittelten 54,5 dB(A)  geherrscht, der von sämtlichen in dieser Zeit im Messbereich gewesenen Flugzeugen praktisch nicht verändert wurde.

Jeder Mensch, der im selben Zeitraum neben dieser Messstelle steht, hat eine ganz andere Wahrnehmung.

 

Entweder es ist still und ruhig oder es ist unausstehlich laut weil ein Flugzeug vorbei fliegt.

 

Wie kommt es zu derartigen Wahrnehmungsunterschieden zwischen Mensch und Messgerät?

Definiert man „Fremdgeräusche“ als jenes Geräusch am Messort,

dasunabhängig von der zu messenden Schallquelle, vor und nach ihrem Auftreten herrscht, stellt sich heraus, dass man sich im vorliegenden Fall anderer Regeln bedient.

Der Richtwert, an den alles andere angeglichen wird, ist die Beschreibung dessen, was als Fluglärm gerechnet werden soll. Bei der mobilen Messstelle in Oberhausen, waren es zuletzt ein Geräusch, das wenigstens

10 Sekunden lang den Wert von 55dB überschritt.

 

An der stationären Messstelle in Groß-Enzersdorf, wird das Geräusch des selben Flugzeuges nur dann registriert wenn es

10 Sekunden lang den Wert von 60dB überschreitet.

(Abweichend von der schriftlichen Vorlage spontan nachgefragt)

In welcher Kategorie wird der Schall eines Flugzeuges eingereiht, das nur

9 Sekunden lang den Wert von 60dB überschreitet?

 

 

Dazu gab es in Schönau auch noch Varianten, bei denen die Zeitspanne zwischen 8 und 10 Sekunden lang war, mit jeweils unterschiedlich hohem Dezibelwert.

Nun ist es für den Laien schon an sich kurios, dass der Schwellenwert zur Registrierung für ein und das selbe Fluggeräusch Ortsabhängig veränderbar ist.

Wenn aber als Folge dieser Regel, dann alle anderen Geräusche, die an dieser Messstelle auftreten, in Bausch und Bogen als Fremdgeräusche eingeordnet werden, (weil sie unterhalb des Schwellenwertes liegen)

 

auch wenn es sich um Flugzeuge handelt

 

 wird unserer Ansicht nach das Verhältnis zwischen Fluglärm und Fremdgeräuschen unzulässig verfälscht.

Mit diesen Vorgaben erhält man dann auch eine Erfassungsquote von unter  10% der im Messbereich gewesenen Flugzeuge, die aber von menschlichen Ohren,  garantiert zu 100% erfasst wurden.

 

Im Gutachten wird zwar unter anderem darauf hingewiesen das z.B. Vogelgezwitscher aus 10 oder 15 m Entfernung sich mit etwa 50 dB kenntlich macht, es  wird aber ansonst nicht nach  der Charakteristik des gemessenen Schalls unterschieden.

Ob Rasenmäher, Kindergejohle, Traktor oder Vogelgezwitscher >>> ALLES „Fremdgeräusche“.

 

Mit dieser Art der Darstellung wird die Lärmwirklichkeit nicht korrekt wiedergegeben, weil Eigenart, Einwirkungsdauer und Häufigkeit,

Ereignisfolge und Intensität im Großen und Ganzen unberücksichtigt bleiben.

 

LÄRM IST KEIN PHYSIKALISCHES PHÄNOMEN; SONDERN ERST PSYCHISCHE PROZESSE KÖNNEN EIN GERÄUSCH ZU LÄRM WERDEN LASSEN

Dieser Lärm kann aber ohne die entsprechende Unterteilung, mit  diesen Vorgaben,  nicht sichtbar gemacht werden bzw. wird dadurch im verborgenem gehalten!

Das ist unserer Ansicht nach unzulässig, weil es nicht dem letzten Stand der Wissenschaft entspricht!

Unsere Frage in dieser Angelegenheit ist:  Werden Flugzeuggeräusche die unterhalb des Schwellenwertes einer Messstelle liegen,  den Fremdgeräuschen zugerechnet oder können Sie solches ausschließen?

Nachträglich eingefügt:

Sinngemäße Antwort von Herrn Röhrer (Umweltabt. Flughafen):

Weder noch, die Fluggeräusche unterhalb des Schwellenwertes werden vom Hintergrundgeräusch „aufgenommen“.

 

(Diese Antwort erscheint mir unrichtig, weil die Daten nur in zwei Arten ausgewiesen werden, nämlich: Fluglärm und Fremdgeräusche.

Folglich müßte alles was nicht Fluglärm ist in der Rubrik Fremdgeräusche eingereiht sein. Das sieht aber nicht „gut“ aus wenn man Flughafenseits eingestehen müßte, dass dann dort auch Fluggeräussche untergebracht sind die den Schwellenwert unterschritten haben.

Ich werde diesbezüglich also um einen Termin am Flughafen ersuchen um der Sache nachgehen zu können, bis auch in diesem Punkt eine außer Streit stehende Definition gefunden wird)

 

 

 

 

 

Dann gäbe es noch ein paar Unklarheiten betreffend der Fluglärmberechnungen.

 

Angesichts der Tatsache, dass die Flugrouten wie z. B. die ABLOM-5D,

KOVEL-4D oder LANUX-4D,  bei Start von Piste 34 seit Jahren nicht entsprechend der vereinbarten Vorgaben geflogen werden, ist fraglich inwieweit die entsprechenden  Fluglärmberechnungen  korrekt sind?

 

War der Ausgangspunkt für die Berechnungen die publizierte Flugroute, sind sie insoferne falsch weil nicht entsprechend diesen Vorgaben geflogen wurde.

 

Anhand einer Flugspurenaufzeichnung der Austro Control,

(die zu diesem Thema bei der Bezirkskonferenz Gänserndorf als Diskussionsgrundlage  diente)

 ist eindeutig zu erkennen das sämtliche Flüge auf der ABLOM-5D südlich der

Ideallinie lagen und nicht,

der für die Berechnungen entsprechenden Verteilung,

 links und rechts der Centerline.

 

Das gleiche gilt für die Routen KOVEL-4D und LANUX-4D,

dort zeigt sich, dass alle Flugspuren östlich der Mittellinie liegen.

In diesem Zusammenhang möchten wir wissen,  ob bei den Berechnungen der Lärmauswirkung darauf Rücksicht genommen wurde,

wie die Flugzeuge tatsächlich fliegen,

oder ob die Berechnungen  nur nach den theoretischen Vorgaben erfolgt sind?

Nachträglich eingefügt:

Die Antwort von Herrn Röhrer (Umweltabt. Flughafen):

Bei den Berechnungen werden nur die theoretischen Angaben berücksichtigt!

Wie die Flugzeuge wirklich fliegen, ist für die Berechnungen unerheblich.