BI Lärmschutz Großgemeinde Groß-Enzersdorf

www.fliegeralarm.org

Adolf Obrist

obrist.oberhausen@aon.at

 

 

Die Fachgutachten haben nach dem jeweiligen letzten Stand, der anerkannten Methoden durchgeführt zu werden.

 

Uns erscheint, dass dies im vorliegenden Fall nicht zur Gänze zutrifft.

Obwohl es darum geht, -- die für die betroffenen Menschen auftretenden Belastungen auszudrücken und zu beurteilen, wird durchwegs mit einem für Menschen nicht empfindbaren Maß gemessen.

Das für die medizinische Beurteilung zugrunde liegenden Fachgutachten über den zu erwartenden Fluglärm,

basiert größtenteils auf rechnerisch ermittelten Durchschnittswerten.

 

Das sind nicht wahrnehmbare Werte, von denen in Wirklichkeit kein Mensch betroffen ist.

 

Ein Beispiel dazu:

Auf Piste 16, sind 27,5 % aller Landungen vorgesehen.

Das wird im Jahresdurchschnitt auch erreicht.

 

Aber betrachtet wir eine beliebige, einige Tage lange Periode, wird man feststellen, dass man niemals auch nur annähernd an diesen Wert herankommt.

 

Es sind immer deutlich weniger als 27,5%  oder viel mehr!  (Landungen)

           

Aber niemals dieser vertretbar erscheinende Anteil, von ein wenig mehr als einem Viertel.

 

>>>Nächträglich eingefügt!

Aus meiner Darstellung und den Antworten des Gutachters, ergab es sich nahezu zwingend, einen Antrag  zu stellen, die Überschreitung  der Verkehrsverteilung, im täglichenBetrieb,  massiv einzuschränken  und nicht wie bishereine grenzenlose Überschreitung

(der vereinbarten 27,5% des Jahresdurchschnittes) zu gestatten.

Nächträglich eingefügt!<<<

 

Was bedeutet das ?

 

Sind Lärmpausen kürzer als drei Minuten, nimmt der Körper eine  Dauerbelastung  war.

 

Das sind 20 oder mehr Überflüge pro Stunde.

(In der Praxis sind aber 30 Überflüge pro Stunde keine Seltenheit)

 

Nachdem Einwirkungsdauer und Häufigkeit einen starken Einfluss auf die Störungswirkung eines Schallereignisses haben, können derartige Überflüge nicht mit durch und durch gemittelten  Lärmwerten gleichgesetzt werden,  von denen hier ausgegangen wird.

 

Kurzzeitfolgen von durch Fluglärm verursachten Schlafstörungen werden völlig in Abrede gestellt. Dagegen weiß doch jeder aus eigener Erfahrung, dass es zwar geht eine,

vielleicht auch eine zweite Nacht mit Schlafstörungen durchzustehen,

dass aber danach Ausdauer und Konzentration merklich abnehmen.

 

Die bei ständig andauerndem Fluglärm als Folge davon über lange Zeit auftretenden Schlafstörungen werden ohne nähere Begründung ignoriert.

 

 

 

 

 

Es ist als wolle man sich Zeile für Zeile, an die vom Flughafen auf seiner Webseite aufgestellten Behauptung heranarbeiten, die da lautet:

Es gibt "keine signifikanten Veränderungen von Schlafdauer und Schlafstruktur unter Fluglärm".

 

 

Es wird nirgendwo der Verlust fluglärmfreier Zeit aufgezeigt, der als Folge der 3. Piste unweigerlich kommen mussund die dadurch verursachten Einbußen an Lebensqualität.

 

Alles ist darauf ausgerichtet zu erheben, ob die zu erwartenden Belastungen sich gerade noch unter eine Grenze hineinzwängen lassen, die als  z u m u t b a r   gewertet werden kann.

 

Doch darum kann es nicht gehen!

 

Wir wollen nicht unter gerade noch zumutbaren Verhältnissen leben und wohnen!

Wir haben das gleiche Anrecht, auf angenehmen und lebensfreundlichen Wohnraum wie alle anderen Menschen in diesem Land.

Es ist zu wenig, mit Untersuchungen nachzuweisen, dass völlig gesunde Menschen unter der Einwirkung einer bestimmten Lärmmenge nicht nachweisbar erkranken.

 

Es ist jedenfalls kein Beweis dafür,  dass es  alle anderen Fluglärmbetroffenen,

Alte wie Junge, Kinder  und Kranke  ebenso unversehrt lässt.

Und die UVP hat doch für ALLE Betroffenen zu gelten!

 

Warum __ stellt sich unter diesen Umständen, die Frage, sind nirgendwo Mindestanforderungen genannt,  welche erfüllt werden müssen, damit ein Leben in sicherer Entfernung von krankmachenden Grenzwerten gewährleistet ist.

Ein Mindestmaß an vorhersehbarer, planbarer Ruhezeit.

Das Anrecht darauf, einfach in Ruhe gelassen zu werden!

Wieso wird Kindern bei Tagesmüttern und Menschen die zu Hause gepflegt werden, weniger Anrecht auf Ruhe zugestanden als Kindern in Kindergärten, und  Menschen in Pflegeheimen?

 

LÄRM IST KEIN PHYSIKALISCHES PHÄNOMEN; SONDERN ERST PSYCHISCHE PROZESSE KÖNNEN EIN GERÄUSCH ZU LÄRM WERDEN  LASSEN

 

Warum  also  finden  in diesem Gutachten psychoakustische Umstände keine nennenswerte Berücksichtigung?

 

Im  Fachbuch für angewandte Psychoakustik von Kalivoda und Steiner, steht dazu zu lesen:

 

Die Unterlassung der Auseinandersetzung mit (den genannten) psychoakustischen Faktoren belastet ein Ermittlungsverfahren mit einem Verfahrensmangel, der zur Bescheidaufhebung führen muss!

 

 

Wir würden gerne sehen, dass Sie sich dieser Ansicht anschließen!